Jugendliche, die bei Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit unter 18 Jahre alt sind, dürfen gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor eine ärztliche Jugendschutzuntersuchung absolviert haben. Ziel dieser Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass die Aufnahme der geplanten Tätigkeit keine Gefährdung für die Gesundheit des Jugendlichen darstellt.
Ablauf der Jugendschutzuntersuchung:
Die Untersuchung erfolgt nach festgelegten Richtlinien und umfasst:
Voraussetzungen und Kostenübernahme:
Die Jugendschutzuntersuchung ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge junger Menschen und gewährleistet, dass sie sicher und gesund in das Berufsleben starten können. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um den Berechtigungsschein zu erhalten, und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis!
Im Steingrund 1, 55606 Hochstetten-Dhaun
Sprechstunde: info@hausarztkoschkowski.de
Mo - Fr: 8.00-12.00 Tel: 06752-2308
Di : 15.00-18.00 Fax: 06752-96196
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.