04.04.2024
Mit dem Beginn der Blütezeit bricht für viele Menschen eine herausfordernde Phase an: Heuschnupfen sorgt für lästige Symptome wie tränende Augen und eine laufende Nase. Für all jene, die nach einer wirksamen Alternative zu täglichen Medikamenten wie Tabletten, Augentropfen oder Nasensprays suchen, bieten wir in unserer Praxis eine innovative Lösung an.
Als Teil unserer individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, eine Injektion mit einem langwirksamen Antiallergikum (Wirkstoff: Triamcinolon) zu erhalten. Diese spezielle Form der Behandlung wird direkt in den Gesäßmuskel appliziert und gibt den Wirkstoff über einen längeren Zeitraum ab. Dies kann die Symptome von Heuschnupfen bei vielen Betroffenen für mehrere Wochen, teilweise sogar für die gesamte Allergiesaison, spürbar lindern. Insbesondere Patientinnen und Patienten, die unter schweren Pollenallergien oder allergischem Asthma leiden, profitieren von dieser Methode, da sie die Notwendigkeit und Häufigkeit der Einnahme herkömmlicher Antiallergika signifikant reduzieren kann.
Es ist zu beachten, dass diese Form der Behandlung in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Mit Kosten von etwa 35 Euro – bestehend aus dem Preis für das Medikament und den ärztlichen Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – stellt diese Therapie dennoch eine kosteneffiziente Alternative zu vielen rezeptfreien Medikamenten dar, die über die Saison hinweg in der Apotheke erhältlich sind.
Falls Sie Interesse an dieser Behandlungsform haben oder weitere Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin in unserer Praxis zu vereinbaren. Die Pollensaison steht bereits vor der Tür, und eine frühzeitige Planung kann Ihnen helfen, diese Zeit wesentlich beschwerdefreier zu erleben.
01.06.2023
Das empfiehlt die STIKO:
Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.
Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
8.4.2023
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Erkältungssymptomen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in unserer Praxis besteht. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Gesundheit sowie der Gesundheit anderer Patienten und unseres Praxisteams.
Wir bitten Sie daher, bei Ihrem Besuch in unserer Praxis eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, um die Verbreitung von Infektionen zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team
01.09.2022
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung beziehungsweise nach drei immunologischen Ereignissen eine zweite Auffrischimpfung für die folgenden Personengruppen:
Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Einzelfällen auch bereits nach frühestens vier Monaten):
Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung:
Gegebenenfalls fünfte Impfung bei besonders Gefährdeten (z.B. Hochbetagten)
Aufgrund der Immunoseneszenz bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es sinnvoll sein, nach dem vierten Ereignis (z. B. zweite Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der Sechsmonatsabstand zum letzten Ereignis. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.
Ihre Krankenkasse gibt Ihnen die Möglichkeiten, sich in einen Hausarztvertrag einzuschreiben. Mit diesem Vertrag soll Ihre hausärztliche Versorgung auch für die Zukunft sichergestellt werden. Dies ist notwendig, denn es gibt immer weniger Hausärzte. Aber nur Hausärzte können Ihre Versorgung im häuslichen Umfeld zukünftig gewährleisten und die medizinischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Fachärzten und Krankenhäusern koordinieren. Daher wurden auf Drängen der Politik die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geschaffen, um die Position der Hausärzte auch für die Zukunft zu stärken.
Sie verpflichten sich im Gegenzug, dass Sie uns für 12 Monate als Ihre Hausarztpraxis wählen und vor Aufsuchen eines Facharztes (mit Ausnahme von Frauen- Kinder- oder Augenärzten sowie im Bereitschaftsdienst) eine Überweisung bei uns holen.
Für Sie ist die Teilnahme am Hausarztvertrag nicht mit Kosten verbunden.
Der Vertrag bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Sicherung der wohnortnahen Versorgung
- Aufrechterhaltung der gewohnten Hausarztpraxis in der Nähe
- Koordination Ihrer medizinischen Versorgung
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen
- Hohe Qualität der Versorgung
- Ihr Hausarzt muss besondere Qualifikationen nachweisen
Helfen Sie uns, Ihre medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.
Wir brauchen Ihre Unterstützung! Wir brauchen Ihre Unterschrift!
Im Steingrund 1, 55606 Hochstetten-Dhaun
Sprechstunde: info@hausarztkoschkowski.de
Mo - Fr: 8.00-12.00 Tel: 06752-2308
Di : 15.00-18.00 Fax: 06752-96196
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.